Liebe Elternbeiräte,
um Ihnen im neuen Amt einen leichteren Einstieg zu verschaffen, erhalten Sie auf dieser Seite Informationen, die bei Fragen zu grundsätzlichen Themen weiterhelfen sollen. Unter anderem werden Ihre Aufgaben, sowie Rechte und Pflichten als Elternbeirat beschrieben und erläutert.
Eure Elternbeiratsvorsitzenden
Die Verteilung der Rechte und Pflichten von Eltern und Schule wird im Grundgesetz geregelt. Die Schulen haben einen Erziehungs- und Bildungsauftrag, der im Schulgesetz festgelegt ist. Weil Bildung und Erziehung nicht voneinander zu trennen sind, erlangt eine konstruktive Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften besondere Bedeutung. Aus diesem Grund wird auf Elternmitarbeit an unserer Schule großen Wert gelegt.
In Baden-Württemberg heißt der Elternsprecher einer Klasse Elternvertreter, die Schulelternvertreter Elternbeirat und der Schulelternsprecher Elternbeiratsvorsitzender. Der Elternbeiratsvorsitzende hat auch den stellvertretenden Vorsitz in der Schulkonferenz.
Aus einzelnen Klassen werden aus den Eltern Ihre Klassenelternvertreter gewählt. Diese sind Mitglieder im Elternbeirat. Diese Elternbeiräte wählen aus Ihren Reihen den Elternbeiratsvorsitzenden. Seine Aufgaben liegen darin, die Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Das wichtigste schulinterne Gremium ist die Schulkonferenz, deren Vertreter auch aus den Reihen der Elternbeiräte gewählt werden. Die Elternmitwirkung kann in den verschiedenen Rollen folgende Aufgaben beinhalten: